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   KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20   

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KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20 (https://dejure.org/2022,17428)
KG, Entscheidung vom 28.06.2022 - 9 U 1098/20 (https://dejure.org/2022,17428)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 9 U 1098/20 (https://dejure.org/2022,17428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 S 1 GmbHG, § 40 Abs 1 S 1 GmbHG, § 40 Abs 2 S 1 GmbHG, § 242 BGB, § 839 Abs 3 BGB
    Schutzbereich der Einreichenspflicht des Notars aus § 40 Absatz 2 Satz 1 GmbHG; Einbeziehung der Gesellschaft selbst

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung des Notars gegenüber einer GmbH wegen Amtspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung; Einreichung einer Gesellschafterliste zum Handelsregister; Schutzbereich der Einreichenspflicht eines Notars

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung eines Notars wegen Amtspflichtverletzung bei Einreichung einer GmbH-Gesellschafterliste

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1248
  • DB 2022, 1896
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • KG, 01.11.2013 - 9 U 315/12

    Notarhaftung: Vorrang der Verschwiegenheitspflicht eines Notars gegenüber dem

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Dies entspricht den allgemeinen Beweislastregeln, wonach derjenige, der sich auf eine ihm günstige Norm beruft, deren Tatbestandsvoraussetzungen darzulegen und zu beweisen hat (vgl. allgemein zu § 19 BNotO: Senat, Urteil vom 1. November 2013 - 9 U 315/12 -, Rn. 56, juris).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die beweispflichtige Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, der Prozessgegner aber die wesentlichen Umstände kennt und es ihm zumutbar ist, dazu nähere Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - VI ZR 350/00 - juris Tz. 16; vorausgehend: Senat, Urteil vom 1. November 2013 - 9 U 315/12 -, Rn. 57, juris).

    Vorliegend kann der Beklagte jedoch mit einer Offenbarung seines Wissens durch prozessualen Vortrag zur Erfüllung einer sekundären Darlegungslast einen Schadenseintritt oder eine unrechtmäßige Handlung nicht mehr verhindern, weil die beanstandeten Handlungen bereits vollendet und die zum - behaupteten - Schaden führende Kausalkette bereits in Gang gesetzt ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2013 - 9 U 315/12 -, Rn. 58, juris).

    Auch insoweit ist maßgeblich, dass die Verschwiegenheitspflicht den Interessen an diesem Rechtsstreit nicht beteiligter Dritter dient und die Klägerin - wie oben ausgeführt - nicht schutzlos gestellt ist (vgl. Senat, Urteil vom 1. November 2013 - 9 U 315/12 -, Rn. 61 - 64, juris).

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Der Notar darf in diesem Fall eine die Veränderung ausweisende Gesellschafterliste erst einreichen, wenn die Zweifel an der Wirksamkeit ausgeräumt wurden (vgl. RegE eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen [MoMiG], BTDrucks. 16/6140 S. 44; BGH, Urteil vom 02. Juli 2019 - II ZR 406/17 -, juris Rn. 46).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es dem Notar im Gegenteil verwehrt, seine Zweifel durch eine eigene Beurteilung auszuräumen, weil die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einziehung erst im Gerichtsverfahren nach Erhebung der Beschlussmängelklage mit Wirkung für und gegen jedermann endgültig geklärt werden (BGH, Urteil vom 02. Juli 2019 - II ZR 406/17 -, juris, Rn. 47; BGH, Urteil vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96 -, juris, Rn. 12).

    Wird einer GmbH nach Einziehung eines Geschäftsanteils durch eine einstweilige Verfügung untersagt, eine neue Gesellschafterliste, die den von der Einziehung Betroffenen nicht mehr als Gesellschafter ausweist, beim Amtsgericht zur Aufnahme im Handelsregister einzureichen, ist die Gesellschaft nach Treu und Glauben gehindert, sich auf die formelle Legitimationswirkung des § 16 Absatz 1 Satz 1 GmbHG zu berufen, wenn entgegen der gerichtlichen Anordnung eine veränderte Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht und im Registerordner aufgenommen worden ist (für die hiesige Klägerin entschieden: BGH, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17 -, juris, Rn. 34).

    Wie aus der im Verhältnis zu der hiesigen Klägerin ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. Juli 2019 (BGH, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17 -, juris, Rn. 31) folgt, konnte die Klägerin durch ihren Geschäftsführer W...S... vertreten werden und stand zudem einer anwaltlichen Beauftragung damit auch nichts im Wege.

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 168/12

    Notarbeschwerdeverfahren: Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Ein Notar muss deshalb ein unter seine Schweigepflicht fallendes Wissen preisgeben, wenn er dadurch strafbare Handlungen verhindern kann (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 168/12 - juris Tz. 23).

    Jedoch ist das Beschwerdeverfahren nicht eröffnet, wenn eine Auskunft verlangt wird, deren Erteilung von vornherein keine Amtstätigkeit ist (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 168/12 -, Rn. 10, juris).

    Darauf, ob diese Beschwerde vorliegend nicht zulässig sein könnte, weil es sich um eine in ein Auskunftsverlangen gekleidete Ausforschung handeln könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 168/12 -, Rn. 11, juris), kommt es für die hiesige Entscheidung nicht an.

  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 514/13

    Notarhaftung: Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflichten des Notars bei der

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Die Verschwiegenheitspflicht des Notars dient dabei allein dem Schutz der Beteiligten, die der Notar betreut hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1986 - NotZ 4/86 -, Rn. 7, juris, BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13 -, Rn. 27, juris; zur anwaltlichen Schweigepflicht vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 112/88 -, juris, Rn. 28).

    Beachtlich ist hierbei insbesondere eine durch ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 383 Nr. 6 ZPO) besonders geschützte Vertrauenssphäre (BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13 -, Rn. 26, juris; Greger in: Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 142 Rn. 14).

    Sie könnte jene Dritten ihrerseits um die Befreiung des beklagten Notars bitten mit der Folge, dass dieser sich auf den Geheimnisschutz nicht mehr berufen könnte (BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13 -, Rn. 27, juris).

  • KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15

    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Effektiver und ausreichender

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Die Aufnahme der Gesellschafterliste in den Registerordner ist keine Eintragung in das Handelsregister (vgl. die in diesem Sachkomplex ergangene Entscheidung des KG Berlin, Beschluss vom 24. August 2015 - 23 U 20/15 -, Rn. 4, juris).

    Vielmehr wäre effektiver und ausreichender vorläufiger Rechtsschutz gegen streitige Einziehungsbeschlüsse durch ein Gebot, den betroffenen Anteilseigner vorläufig weiter als Gesellschafter zu behandeln, und/oder die Zuordnung eines Widerspruchs gemäß § 16 III 3, 4 GmbHG zu erlangen (KG Berlin, Beschluss vom 24. August 2015 - 23 U 20/15 -, Rn. 2, juris; a.A. Kleindiek, GmbhR 2017, 815, 821 f., der dies ohne abschließende Begründung für "höchst problematisch" hält, dem sich ein "Analogieschluss auf[drängt]).

  • BGH, 17.12.2013 - II ZB 6/13

    Handelsregisterverfahren: Zurückweisung einer von einem schweizer Notar

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Eine inhaltliche Prüfpflicht des Registergerichts würde dagegen unweigerlich in einer Vielzahl von Fällen zu nicht unerheblichen Verzögerungen führen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - II ZB 6/13 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Bei dieser Ermessensentscheidung kann das Gericht auch berechtigte Belange des Geheimnis- und Persönlichkeitsschutzes berücksichtigen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 - juris Tz. 20; s.a. BT-Drucks. 14/6036 S. 120).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Die Verschwiegenheitspflicht des Notars dient dabei allein dem Schutz der Beteiligten, die der Notar betreut hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1986 - NotZ 4/86 -, Rn. 7, juris, BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13 -, Rn. 27, juris; zur anwaltlichen Schweigepflicht vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 112/88 -, juris, Rn. 28).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Der Klägerin ist zuzugeben, dass Notaren empfohlen wird, in Zweifelsfällen oder bei Widerspruch eines Beteiligten, ihre Absicht, eine Amtshandlung vornehmen zu wollen, in einem Vorbescheid anzukündigen verbunden mit der Rechtsbehelfsbelehrung an die Beteiligten, gegen diesen Vorbescheid Notarbeschwerde nach § 15 Absatz 2 BNotO zum Landgericht zu erheben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 119/18 -, Rn. 45, juris).
  • BGH, 26.06.2018 - II ZB 12/16

    Anforderungen an eine einzureichende Gesellschafterliste wegen einer Veränderung

    Auszug aus KG, 28.06.2022 - 9 U 1098/20
    Denn das Registergericht besitzt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur jedenfalls keine Verpflichtung zur inhaltlichen (d.h. materiellen) Prüfung der Gesellschafterliste (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - II ZB 12/16 -, Rn. 9, juris; Seibt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018 ff., § 40 GmbHG, Rn. 107).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98

    Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 965/20

    Sekundäre Darlegungslast eines Fahrzeugherstellers zu Vorgängen innerhalb seines

  • OLG München, 09.05.2008 - 31 Wx 31/08

    Notarbeschwerdeverfahren gegen die Ankündigung der Erteilung einer

  • KG, 25.07.2017 - 9 U 148/15

    Notarhaftungsanspruch: Versäumung einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit des

  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08

    Notarrecht: Auskehrung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten gepfändeten

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 91/09

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Ausführung einer

  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 4/86

    Anfechtung der Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch die

  • BGH, 14.05.2019 - II ZR 299/17

    Unterfallen der Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der

  • BGH, 04.04.2019 - III ZR 338/17

    Notarhaftung: Umfang der notariellen Belehrungspflichten im Hinblick auf ein

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

    Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 21/21

    Vermengung der für die Zulässigkeit der Berufungsbegründung zu beachtenden

  • BGH, 15.03.2022 - VIII ZB 43/21

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BGH, 13.06.2017 - VIII ZB 7/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen Berufungsverwerfungsbeschluss: Inhaltliche

  • BGH, 14.09.2021 - VIII ZB 1/20

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem

  • OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10

    Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Zeitpunkt der

  • BGH, 09.04.2013 - VIII ZB 64/12

    Mietrechtsstreit: Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift nach

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